

Informationen und Wissenswertes für Euch
Vereinsjahr
Das Vereinsjahr (Rechnungsjahr) fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Die Mitglieder sind verpflichtet, den durch die Generalversammlung jährlich festgelegten Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Beitragspflicht endet auf das nach dem Austritt folgende Jahresende.
sICHERHEIT
Um ein sicheres und reibungsloses Gerätetraining zu garantieren, gelten bei uns folgende Vorschriften:
Turndress falls vorhanden oder bequeme Kleidung, vorteilshalber enganliegend (Leggins und Shirt).
Die Haare sind zur Sicherheit der Turnerinnen zusammengebunden.
Tragen von Schmuck wie Uhren, Halsketten, Arm- und Fussbänder sind im Training nicht erlaubt.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers. Die Benutzung der Turnhalle und Einrichtungen, in welchen Hinwil Gymnastics trainiert, erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalles, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung seitens Hinwil Gymnastics oder seitens Personals ausgeschlossen.
krankenkassen
Verschiedene Krankenkassen bieten sogenannte Gesundheitsförderungsbeiträge an. Dies bedeutet, dass eventuell die Zusatzversicherung einen Teil des Jahresbeitrages übernimmt.
Gerne stellen wir auf Wunsch eine Quittung der bezahlten Jahresmitgliedschaft aus, um diese bei eurer Krankenkasse einzureichen.
Speziell zu erwähnen ist SWICA als Gold Partner des STV.